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Eine nicht dem AN offengelegte Kommunikationsüberwachung am Arbeitsplatz verletzt das in Art 8 EMRK geschützte Recht auf Privatleben

RechtsprechungArbeitsrecht; GrundrechteWolfgang BrodilZAS 2018/33ZAS 2018, 203 - 207 Heft 3 v. 29.6.2018

Normen: Art 8 EMRK; Art 8 GRC

Schlagwörter:

Arbeitsvertrag; Kontrollrechte; Verhältnismäßigkeit; Account; Kundenanfragen; Privatnutzung; geheime Protokollierung; Eingriff; Privatsphäre

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