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Kündigung nach Ende einer Überlassung; Bei der Sozialwidrigkeit ist der Überlassungslohn heranzuziehen

ZAS-JudikaturübersichtArbeitsrechtn. n.ZASB 2016/62ZASB 2016, 220 - 221 Heft 4 v. 13.8.2016

Entscheidung: OGH 18.3.2016, 9 ObA 24/16v

Normen: § 105 Abs 3 Z 2 ArbVG; § 10 Abs 1 AÜG; KollV

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