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§ 48b BDG - Ruhepause von Beamten ist bezahlte Dienstzeit

Arbeitsrecht Höchstgerichte - Neueste TrendsArbeitsrecht; BeamtenrechtDr. Mag. Felix SchörghoferZASB 2016/38ZASB 2016, 182 Heft 3 v. 11.6.2016

Entscheidung: VwGH 21.1.2016, Ra 2015/12/0051

Normen: § 48b BDG

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