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Rechtsprechung - Reine Betonfertigteilerzeugung ist grundsätzlich nicht vom BUAG erfasst - § 2 BUAG - Die reine Erzeugung von Autobahn-Betonpollern in einer Fertigungshalle ohne nachfolgende Montage durch eigene AN stellt keine Bau-, sondern eine Produktionstätigkeit dar, die nicht vom Anwendungsbereich des BUAG erfasst ist

ArbeitsrechtJudikaturMag. Christina Maria KerschbaumerZAS 2016/31ZAS 2016, 186 - 190 Heft 3 v. 11.6.2016

Entscheidungen: OGH 27.11.2014, 9 ObA 120/14h; ASG Wien 12.6.2013, 10 Cga 15/13t; OGH 20.6.2012, 9 ObA 150/11s

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