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Unverzüglichkeitsgrundsatz: Abwarten der Aberkennung der begünstigten Behinderteneigenschaft rechtfertigt verspäteten Kündigungsausspruch nicht

ArbeitsrechtJudikaturFelix SchörghoferZASB 2014/43ZASB 2014, 170 Heft 3 v. 1.5.2014

OGH 27.2.2014, 8 ObA 62/13w

Schlagwörter:

Vertragsbedienstete; Kündigung; Unverzüglichkeitsgrundsatz; Behinderung; Abwarten der Aberkennung der Begünstigteneigenschaft;

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