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Terminkollision als wichtiger Grund für Verweigerung eines vom AMS zugeteilten Kurses

Sozialrecht HöchstgerichteArbeitslosenversicherungHarun PacicZASB 2014/10ZASB 2014, 29 Heft 1 v. 1.1.2014

VwGH 15.7.2013, 2012/08/0166

Schlagwörter:

Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt; Verweigerung der Teilnahme; wichtiger Grund; vorübergehende Terminkollision;

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