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Betriebsverfassungsrechtlich determinierter Datenschutz? - Anmerkungen zu einer Entscheidung der Datenschutzkommission

DatenschutzAufsatzao. Univ-Prof. Dr. Wolfgang BrodilZAS 2013/45ZAS 2013, 269 - 272 Heft 5 v. 1.9.2013

Normen: § 8 DSG; § 9 DSG; § 17 DSG; § 18 DSG; § 36 ArbVG; § 96 ArbVG; § 96a ArbVG; Art 83 Abs 2 B-VG

Schlagwörter:

Arbeitsrecht; Whistleblowing-Hotline; Datenübermittlung; Meldung an die Konzernspitze; Einschränkung auf leitende Angestellte; überwiegendes rechtliches Interesse des Auftraggebers; notwendige Betriebsvereinbarung; betriebsverfassungsrechtlicher Arbeitnehmerbegriff; Recht auf den gesetzlichen Richter; Zuständigkeitsabgrenzung;

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