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Elternteilzeit

ArbeitsrechtJudikaturHelmuth Tades (Bearbeitung)ZASB 2012/153ZASB 2012, 357 Heft 6 v. 1.11.2012

Zusammenfassung: Gegenständlich stellt das Gericht klar, dass das Regelungsregime nach § 15h ff MSchG nicht nur auf Vollzeitbeschäftigte anwendbar ist. Kann dahingehend ein Feststellungsurteil erwirkt werden und ist im Rahmen des arbeitsgerichtlichen Verfahrens zwingend eine Interessenabwägung vorzunehmen?

Rechtsgrundlagen: § 15h MSchG

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