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Keine Leistungspflicht der sozialen KV bei Maßnahmen der Empfängnisverhütung

SozialversicherungsrechtJudikaturHellmut Teschner (Bearbeitung)ZASB 2012/161ZASB 2012, 359 Heft 6 v. 1.11.2012

Zusammenfassung: Das ASG Wien wendet sich vorliegend der Frage zu, ob Kosten einer Tubenligatur als Empfängnisverhütung von der Krankenversicherung zu tragen sind.

Rechtsgrundlagen: § 133 ASVG

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