§ 130 Abs 1 Z 5 ASchG; § 7 Abs 3 BArbSchV
Mit dieser Entscheidung wendet sich der VwGH der Frage zu, ob nach Entfernung einer Absturzsicherung und der Verwendung eines ungeeigneten Sicherungsgeschirrs dennoch ein funktionierendes Kontrollsystem anzunehmen ist. Reicht eine stichprobenartige Kontrolle solcher Schutzmaßnahmen?