Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung stellt der erkennende Senat klar, dass das Widerspruchsrecht dem (einzelnen) Arbeitnehmer im Falle eines Betriebsüberganges nur in besonders gelagerten Fällen zukommt. Wann ist eine Feststellungsklage gegenüber dem Veräußerer möglich?
Rechtsgrundlagen: § 3 AVRAG