Zusammenfassung: Diese Entscheidung betrifft den Doppelnamen nach Eheschließung in Zusammenhang mit der Verlautbarung eines Insolvenzverfahrens in den Amtsblättern.
Rechtsgrundlagen: § 93 ABGB; § 3 IO
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Zusammenfassung: Diese Entscheidung betrifft den Doppelnamen nach Eheschließung in Zusammenhang mit der Verlautbarung eines Insolvenzverfahrens in den Amtsblättern.
Rechtsgrundlagen: § 93 ABGB; § 3 IO
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