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§ 93 ABGB; § 3 IO

InsolvenzrechtJudikaturHelmuth TadesZASB 2012/91ZASB 2012, 209 Heft 4 v. 1.7.2012

Zusammenfassung: Diese Entscheidung betrifft den Doppelnamen nach Eheschließung in Zusammenhang mit der Verlautbarung eines Insolvenzverfahrens in den Amtsblättern.

Rechtsgrundlagen: § 93 ABGB; § 3 IO

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