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§ 96 ArbVG

ArbeitsrechtJudikaturHelmuth TadesZASB 2012/69ZASB 2012, 170 Heft 3 v. 1.5.2012

Zusammenfassung: Diese Entscheidung behandelt die Einrichtung einer Telefonregistrieranlage als Maßnahme nach § 96 ArbVG.

Rechtsgrundlagen: § 96 ArbVG; § 96a ArbVG

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