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§ 43a ASVG

SozialrechtJudikaturHellmut TeschnerZASB 2012/78ZASB 2012, 172 Heft 3 v. 1.5.2012

Zusammenfassung: Diese Entscheidung befasst sich mit der Bindung von Versicherungsträgern an unrichtige Auskünfte an Versicherte.

Rechtsgrundlagen: § 43a ASVG

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