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Psychosoziale Probleme als wesentliche Interessenbeeinträchtigung?

ArbeitsrechtAufsatzUniv.-Prof. Dr. Theodor Tomandl, Universität WienZAS 2012/28ZAS 2012, 152 - 157 Heft 3 v. 1.5.2012

Zusammenfassung: Der Beitrag beschäftigt sich mit der Qualifikation von psychosozialen Problemen als wesentliche Interessenbeeinträchtigung im Sinn des allgemeinen Kündigungsschutzes.

Rechtsgrundlagen: § 105 ArbVG; § 105 Abs 3 Z 2 ArbVG; § 1 ff AVRAG; § 105 Abs 3 Z 1 ArbVG; § 105 Abs 3 Z 2 lit b ArbVG

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