Zusammenfassung: Vorliegender Beitrag geht der Frage nach, wie sich Naturkatastrophen auf das Arbeitsverhältnis auszuwirken vermögen. Wie ist vorzugehen, wenn die Arbeitsleistung aufgrund von Elementarereignissen unterbleibt?
Rechtsgrundlagen: § 1154b ABGB; § 1155 ABGB; § 8 Abs 3 AngG