Zusammenfassung: Das LG St.Pölten setzt sich bei seiner Entscheidung eingehend und differenzierend mit dem Krankheitsbegriff im Regime des § 120 ASVG auseinander.
Rechtsgrundlagen: § 120 ASVG
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Zusammenfassung: Das LG St.Pölten setzt sich bei seiner Entscheidung eingehend und differenzierend mit dem Krankheitsbegriff im Regime des § 120 ASVG auseinander.
Rechtsgrundlagen: § 120 ASVG
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