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Definition des sozialversicherungsrechtlichen Krankheitsbegriffs

SozialversicherungsrechtJudikaturHellmut Teschner (Bearbeitung)ZASB 2012/54ZASB 2012, 77 Heft 2 v. 1.3.2012

Zusammenfassung: Das LG St.Pölten setzt sich bei seiner Entscheidung eingehend und differenzierend mit dem Krankheitsbegriff im Regime des § 120 ASVG auseinander.

Rechtsgrundlagen: § 120 ASVG

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