Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung stellt das OLG Wien fest, dass das Neuerungsverbot im Rechtsmittelverfahren auch im arbeitsgerichtlichen Verfahren greift.
Rechtsgrundlagen: § 87 ASGG; § 482 ZPO
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Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung stellt das OLG Wien fest, dass das Neuerungsverbot im Rechtsmittelverfahren auch im arbeitsgerichtlichen Verfahren greift.
Rechtsgrundlagen: § 87 ASGG; § 482 ZPO
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