Zusammenfassung: Friedrich erhebt die Änderung des nationalen Betriebsverfassungsrechts der §§ 171ff ArbVG zum zentralen Element seiner Arbeit und geht dahingehend auf Modifikationen in Hinblick auf gemeinschaftsweit operierende Unternehmen und Informationspflichten ein.
Rechtsgrundlagen: § 171 ArbVG; § 173 ArbVG; § 174 ArbVG; § 192 ArbVG