Zusammenfassung: Im vorliegenden Beitrag wird auf die Entscheidung 35 Cgs 93/10h des LG Feldkirch vom 10.2.2011 hingewiesen, welche sich mit der chefärztlichen Genehmigung von Heilmitteln befasst und auf die gerichtliche Überprüfbarkeit des Leistungsanspruchs des Versicherten mittels Bescheidklage eingeht.
Rechtsgrundlagen: § 350 ASVG