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Unterscheidung zwischen allgemeinen Informationen und Aufklärung von Rechten und Pflichten einzelner Versicherter

SozialrechtJudikaturHellmut Teschner (Bearbeitung)ZASB 2011/164ZASB 2011, 330 Heft 6 v. 1.11.2011

Zusammenfassung: In entschiedener Sache stellt das Ministerium klar, dass Aufklärungen über Rechte und Pflichten des Versicherten nicht vom Regime des § 81a ASVG erfasst werden.

Rechtsgrundlagen: § 81a ASVG

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