Zusammenfassung: Im Rahmen vorliegender Entscheidung thematisiert das erkennende Gericht Fragen betreffend die Kündigung als empfangsbedürftige Willenserklärung. Muss sich der Arbeitnehmer wirklich Kenntnis verschaffen?
Rechtsgrundlagen: § 1158 ABGB
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