§ 90 Abs 2 GSVG
Vorliegende Entscheidung geht der Frage nach, ob auch ein fiktiver Kostenbeitrag für einen Zahnersatz zu leisten ist, wenn das Maß des medizinisch notwendigen überschritten wird.
OGH 3.5.2011, 10 ObS 38/11b
§ 90 Abs 2 GSVG
Vorliegende Entscheidung geht der Frage nach, ob auch ein fiktiver Kostenbeitrag für einen Zahnersatz zu leisten ist, wenn das Maß des medizinisch notwendigen überschritten wird.
OGH 3.5.2011, 10 ObS 38/11b