Zusammenfassung: In Hinblick auf erbrachte Leistungen eines Sachverständigen befasst sich die erkennende Instanz mit dem Zuspruch der Gebühr für Aktenstudien.
Rechtsgrundlagen: § 36 GebAG
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Zusammenfassung: In Hinblick auf erbrachte Leistungen eines Sachverständigen befasst sich die erkennende Instanz mit dem Zuspruch der Gebühr für Aktenstudien.
Rechtsgrundlagen: § 36 GebAG
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