Zusammenfassung: In Hinblick auf gegebene Voraussetzungen für die Auszahlung von Ansprüchen in Form des Insolvenzentgelts befasst sich das ASG Wien in vorliegender Sache mit den Voraussetzungen für eine Anscheinsvollmacht.
Rechtsgrundlagen: § 1029 ABGB; § 1 IESG
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