Zusammenfassung: In entschiedener Sache wendet sich die erkennende Instanz der Frage zu, ob das Ruhen eines Gewerbebetriebs automatisch auch das Ende einer Pflichtversicherung nach § 2 GSVG nach sich zieht.
Rechtsgrundlagen: § 2 GSVG
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Zusammenfassung: In entschiedener Sache wendet sich die erkennende Instanz der Frage zu, ob das Ruhen eines Gewerbebetriebs automatisch auch das Ende einer Pflichtversicherung nach § 2 GSVG nach sich zieht.
Rechtsgrundlagen: § 2 GSVG
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