Zusammenfassung: Auf dem Weg zu seiner Entscheidung wendet sich der OGH der Frage zu, ab welchem Zeitpunkt Kostenersatz für Außenseitermethoden zuzusprechen ist. Müssen tatsächlich sämtliche herkömmliche Methoden ausgeschöpft worden sein und muss der Versicherte erst günstigere und auch nicht wissenschaftlich anerkannte Außenseitermethoden anwenden?

