§ 366 ABGB; § 1431 ABGB; § 456 ABGB; § 4 KautSchG
In vorliegender Sache hatte der OGH über einen Herausgabe eines, als Kaution hinterlegten Sparbuchs eines AN, nach dessen Kündigung, zu entscheiden. Der OGH stellt diesbezüglich fest, dass Kautionen von AN nur zur Sicherstellung von Schadenersatzansprüchen des AG bestellt werden dürfen, bezüglich des, für die Kaution bestellten Sparbuchs, verweist er auf § 1 Abs 1 KautSchG.