§ 3 AVRAG
In vorliegender Entscheidung hatte sich das erkennende Gericht mit der Frage eines allgemeinen Widerspruchsrechtes von Arbeitnehmern bei Betriebsübergängen zu befassen. Das AVRAG kennt ein solches nur bei Nichtübernahme des KollV-Bestandschutzes oder bei der Betriebspension.