Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung sagt in Hinblick auf eine Klagsabweisung eindeutig aus, dass eine Dauerrente als Voraussetzung für eine Integrationsabgeltung zwingend ist.
Rechtsgrundlagen: § 213a ASVG
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Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung sagt in Hinblick auf eine Klagsabweisung eindeutig aus, dass eine Dauerrente als Voraussetzung für eine Integrationsabgeltung zwingend ist.
Rechtsgrundlagen: § 213a ASVG
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