Art 45 AEUV
Vorliegende Entscheidung widmet sich der Nichtberücksichtigung von Vordienstzeiten bei demselben Arbeitgeber im Tarifvertrag als fragliche Beeinträchtigung der AN-Freizügigkeit.
Art 45 AEUV
Vorliegende Entscheidung widmet sich der Nichtberücksichtigung von Vordienstzeiten bei demselben Arbeitgeber im Tarifvertrag als fragliche Beeinträchtigung der AN-Freizügigkeit.