Zusammenfassung: In vorliegender Sache war zu beurteilen, ob im gegebenen Fall eine unentgeltliche freundschaftliche Aushilfe im Betrieb eines anderen denkmöglich anzunehmen ist.
Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 2 ASVG
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Zusammenfassung: In vorliegender Sache war zu beurteilen, ob im gegebenen Fall eine unentgeltliche freundschaftliche Aushilfe im Betrieb eines anderen denkmöglich anzunehmen ist.
Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 2 ASVG
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