§ 23 AngG
In vorliegender Sache stellt der OGH eindeutig klar, dass eine Einbeziehung der Bezüge aufgrund einer zeitweiligen Entsendung an eine ungarische Schwestergesellschaft in die Berechnungsgrundlage für die Abfertigung Alt abzulehnen ist.
§ 23 AngG
In vorliegender Sache stellt der OGH eindeutig klar, dass eine Einbeziehung der Bezüge aufgrund einer zeitweiligen Entsendung an eine ungarische Schwestergesellschaft in die Berechnungsgrundlage für die Abfertigung Alt abzulehnen ist.