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Leistungen einer Schwestergesellschaft zählen nicht zur Berechnungsgrundlage der Abfertigung Alt

ArbeitsrechtJudikaturMag. Michael Reiner, Institut für Arbeits- und Sozialrecht, Univ. Wien (Bearbeitung)ZASB 2010/141ZASB 2010, 314 Heft 6 v. 1.11.2010

§ 23 AngG

In vorliegender Sache stellt der OGH eindeutig klar, dass eine Einbeziehung der Bezüge aufgrund einer zeitweiligen Entsendung an eine ungarische Schwestergesellschaft in die Berechnungsgrundlage für die Abfertigung Alt abzulehnen ist.

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