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Antrag auf Feststellung der Erwerbsunfähigkeit

SozialrechtJudikaturHellmut Teschner (Bearbeitung)ZASB 2010/109ZASB 2010, 220 - 221 Heft 4 v. 1.7.2010

Zusammenfassung: Hier war fraglich, ob der Antrag gem § 133a GSVG einen Stichtag auslöst oder ob nur zu beurteilen ist, ob zu dem für die Entscheidung maßgeblichen Zeitpunkt des Schlusses der mündlichen Verhandlung erster Instanz Erwerbsunfähigkeit vorliegt.

Rechtsgrundlagen: § 133a GSVG

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