§ 105 Abs 3 ArbVG
Der OGH hat festgehalten, dass der AG nicht verpflichtet ist, die Möglichkeit der Weiterbeschäftigung eines AN, dessen nicht "konzernbezogener" Arbeitsplatz wegfällt, konzernweit zu prüfen. Damit korrigiert er seine Rsp zur konzernweiten sozialen Gestaltungspflicht bei betriebsbedingter Kündigung. Hutter geht in ihrem Kommentar vertiefend auf die Kriterien der sozialen Gestaltungspflicht des AG und der möglichen Beschränkung ein.