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Kein Pflegegeld der Stufe 7 bei Möglichkeit zum aktiven Umlagern im Bett

SozialrechtJudikaturJasmin Pacic (Bearbeitung)ZASB 2010/82ZASB 2010, 174 - 175 Heft 3 v. 1.5.2010

§ 4 Abs 2 BPGG

Der OGH hatte den Anspruch auf Pflegegeld der Stufe 7 für einen Pflegebedürftigen, der noch aktive Bewegungen auszuführen in der Lage ist, zu analysieren.

OGH 19.1.2010, 10 ObS 209/09x

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