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Tätigkeit eines Detektivs ist kein Lehrberuf

ArbeitsrechtJudikaturHellmut Teschner (Bearbeitung)ZASB 2010/58ZASB 2010, 80 Heft 2 v. 1.3.2010

Zusammenfassung: Das OLG Graz prüfte, ob die Tätigkeit eines Detektivs einen Lehrberuf darstellt.

Rechtsgrundlagen: § 255 ASVG

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