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Keine Anwendung der Härtefälleverordnung durch das Arbeits- und Sozialgericht

SozialrechtJudikaturHellmut TeschnerZASB 2009/149ZASB 2009, 327 - 328 Heft 6 v. 1.12.2009

Zusammenfassung: Das OLG Innsbruck prüfte, ob die Härtefälleverordnung vom Gericht angewandt werden kann und wer Adressat der Bestimmung des § 31 Abs 4 KBGG ist.

Rechtsgrundlagen: § 31 Abs 4 KBGG

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