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Entlassung, Unverzüglichkeit, Kündigungsentschädigung

ArbeitsrechtJudikaturHelmuth TadesZASB 2009/115ZASB 2009, 276 - 277 Heft 5 v. 1.9.2009

Zusammenfassung: Das OLG Innsbruck entschied über eine Kündigungsentschädigung unter dem Aspekt, ob eine Entlassung unverzüglich ausgesprochen werden müsse und ob aus einer Verzögerung ein Verzicht des Arbeitgebers zu ersehen ist.

Rechtsgrundlagen: § 1162 ABGB; § 27 AngG; § 29 AngG

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