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Kein Anspruchsverlust bei Nichteinholung der chefärztlichen Bewilligung

SozialrechtJudikaturbearb. v. Hellmut TeschnerZASB 2009/102ZASB 2009, 229 Heft 4 v. 1.7.2009

Zusammenfassung: In der vorliegenden Entscheidung stellt das LG Korneuburg im Kern fest, dass die Ablehnung des im ASVG und nicht in der Krankenordnung verankerten krankenversicherungsrechtlichen Anspruchs aufgrund Nichteinholung einer chefärztlichen Bewilligung rechtswidrig sei.

Rechtsgrundlagen: § 456 ASVG

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