Zusammenfassung: Das OLG Innsbruck äußerte sich in dieser Entscheidung zu Fragen betreffend der Kündigungs- und Entlassungstatbestand der schweren Verletzung der Dienstpflichten, der erheblichen Ehrverletzung sowie der beharrlichen Pflichtverletzung.
Rechtsgrundlagen: § 34 VBG; § 75 Tiroler Landes-VertragsbedienstetenG