Zusammenfassung: Das BMSK äußerte sich zu der Frage, ob ein Dienstverhältnis im Falle des Vorliegens eines Gewerbescheins ausgeschlossen werden kann. Impliziert ein Gewerbeschein, dass dessen Inhaber selbständig tätig ist?
Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 1 Z 1 ASVG