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§ 223 Abs 2 und § 256 Abs 1 ASVG

SozialrechtHellmut TeschnerZASB 2009/17ZASB 2009, 30 Heft 1 v. 1.1.2009

Zusammenfassung: Die Weitergewährung einer bisher befristeten Invaliditätspension löst keinen neuen Stichtag für die Berechnung der Pensionshöhe aus.

Rechtsgrundlagen: § 223 Abs 2 ASVG; § 256 Abs 1 ASVG

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