Zusammenfassung: Das LG Innsbruck hatte sich mit der Frage zu befassen, ob eine analoge Anwendung des § 5 EFZG auf einvernehmliche Auflösungen in Frage kommt.
Rechtsgrundlagen: § 1158 ABGB; § 5 EFZG
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Zusammenfassung: Das LG Innsbruck hatte sich mit der Frage zu befassen, ob eine analoge Anwendung des § 5 EFZG auf einvernehmliche Auflösungen in Frage kommt.
Rechtsgrundlagen: § 1158 ABGB; § 5 EFZG
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