Zusammenfassung: Das OLG Innsbruck hatte sich mit Fragen der Entlohnung und der Verjährung iZm erbrachten Arbeitsleistungen ohne gültige Rechtsgrundabrede zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 1152 ABGB; § 1435 ABGB; § 1486 Z 5 ABGB
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Zusammenfassung: Das OLG Innsbruck hatte sich mit Fragen der Entlohnung und der Verjährung iZm erbrachten Arbeitsleistungen ohne gültige Rechtsgrundabrede zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 1152 ABGB; § 1435 ABGB; § 1486 Z 5 ABGB
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