Zusammenfassung: Das LG Innsbruck hatte sich ua mit der Frage zu befassen, ob für Dienstzeugnisse die Echtheitsvermutung des § 310 Abs 1 ZPO gilt.
Rechtsgrundlagen: § 1158 ABGB; § 1163 ABGB; § 2 EFZG; § 310 ZPO
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Zusammenfassung: Das LG Innsbruck hatte sich ua mit der Frage zu befassen, ob für Dienstzeugnisse die Echtheitsvermutung des § 310 Abs 1 ZPO gilt.
Rechtsgrundlagen: § 1158 ABGB; § 1163 ABGB; § 2 EFZG; § 310 ZPO
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