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LG Innsbruck 13.2.2008, 42 Cga 126/07m

ArbeitsrechtJudikaturHelmuth TadesZASB 2008/127ZASB 2008, 176 Heft 4 v. 1.7.2008

Zusammenfassung: Das Gericht ging auf die rechtliche Qualifikation einer einvernehmlichen Lösung des Arbeitsverhältnisses ein.

Rechtsgrundlagen: § 1158 ABGB; § 1162b ABGB

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