Zusammenfassung: Bei Vorliegen welcher Tatsachen tritt die Versicherungspflicht der " neuen Selbständigen" nach dem GSVG ein?
Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 1 GSVG
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Zusammenfassung: Bei Vorliegen welcher Tatsachen tritt die Versicherungspflicht der " neuen Selbständigen" nach dem GSVG ein?
Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 1 GSVG
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