§ 70 AktG; § 75 AktG; § 97 AktG; § 27 AngG
Der OGH hatte zu entscheiden, ob eine Entlassung, die von einem Aufsichtsratsvorsitzenden ausgesprochen wurde, gerechtfertigt war. Im gegenständlichen Fall beleidigte der Vorstand den Aufsichtsratsvorsitzenden. Die Beleidigung war einen Monat vor Wirksamwerden der Entlassung getätigt worden.