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Sozialrecht - Instanzenentscheidungen - Tätigkeit als Taxilenker ist kein Lehrberuf

SozialrechtHellmut TeschnerZASB 2008/31ZASB 2008, 29 Heft 1 v. 1.1.2008

Zusammenfassung: Im gegenständlichen Fall ging es um die Frage, ob es sich beim Taxilenken um eine qualifizierte Tätigkeit handelt, die einem Lehrberuf entspricht.

Rechtsgrundlagen: § 255 Abs 1 ASVG

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